Brigitte Goertz-Meissner lebt in der internationalen Bäder- und Kulturstadt Baden-Baden, in der sie knapp 20 Jahre als Geschäftsführerin der Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH sowie als Geschäftsführerin der Baden-Baden Events GmbH erfolgreich tätig war. Die Diplom-Betriebswirtin führt zudem seit 2016 als Präsidentin den Deutschen Heilbäderverband e.V. und ist seit 2018 Präsidentin des Verwaltungsrates der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V.
Foto: DHV
Long Covid-Patienten könnten von Ambulanter Badekur profitieren
Kurorte und Heilbäder: Ideal für Integrative Medizin in der Nachsorge
Tourismus, Gesundheit, Gesundheitstourismus: Als Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und Präsidentin des Verwaltungsrates der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) kennt sich Brigitte Goertz-Meissner mit den Bedürfnissen von gesundheitsbewussten Urlaubern und chronisch kranken Menschen aus. Im Interview mit der Initiative Gesunde Vielfalt empfiehlt die langjährige Kurdirektorin von Baden-Baden eine präzise Diagnose, damit Menschen mit Long Covid und Fatigue eine Ambulante Vorsorgeleistung („Badekur“) bewilligt bekommen.
Auf dem Deutschen Heilbädertag ging es schon im November 2024 in Bad Nauheim auch darum, dass gerade die Heilbäder und Kurorte Long Covid- und Fatigue-Patienten bei der Genesung optimal unterstützen könnten – dank Infrastruktur und Angeboten aus der Integrativen Medizin. Was halten Sie davon?
Auf dem Deutschen Bädertag hat der Kardiologe Dr. med. Franz van Erckelens anhand einer Studie der Mediclin-Rehakliniken darauf hingewiesen, dass Long Covid-Patienten mit stationären Angeboten kräftemäßig oft überfordert sind. Er hat vorgeschlagen, die therapeutischen Maßnahmen anders zu strukturieren und auf die vielfältigen Angebote der Kurortmedizin zurückzugreifen. Stationäre Aufenthalte könnten, mit zeitlichem Abstand, mit einer Ambulanten Vorsorgeleistung kombiniert werden. Patienten, die dazu in der Lage sind, könnte direkt eine Ambulante Vorsorgeleistung angeboten werden.
Wie groß ist der Bedarf?
Im Dezember 2024 sollen etwa 871.000 Menschen in Deutschland an Long Covid gelitten haben. Weitere 650.000 Menschen waren an ME/CFS erkrankt, der Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronische Fatigue Syndrom. Es gilt als schwere neuroimmunologische Erkrankung und hat durch Long Covid zugenommen. Insgesamt waren rund 1,5 Millionen Menschen betroffen, wie die Stiftung ME/CFS Research Foundation im Mai 2025 aufgrund einer eigenen Studie mitteilte.1 Dr. van Erckelens vermutet zudem eine ,ganz erhebliche Dunkelziffer‘. Es handelt sich also um ein ausgesprochen relevantes Thema. Der Bedarf erscheint so groß, dass selbst, wenn alle Rehakliniken nur noch Long Covid-Patienten aufnähmen, sie bei Weitem nicht alle unterbringen und behandeln könnten. Ich kenne viele niedergelassene Ärzte, die Patienten mit einer Long Covid-Erkrankung nur zu gerne etwas anbieten würden, sofern keine Indikation für einen Krankenhausaufenthalt oder eine stationäre Rehabilitation gegeben ist. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung dieser Menschen im Rahmen einer Ambulanten Vorsorgeleistung in unseren Kurorten finanzieren würden, wäre allen gedient. Viele Betroffene haben das Gefühl, sie werden mit ihren oft erheblichen gesundheitlichen Problemen und Einschränkungen allein gelassen.
Und die Kurorte wären dazu in der Lage?
Staatlich geprüfte Heilbäder und Kurorte halten für die Prävention und Rehabilitation alles vor. Long Covid-Patienten sind in vielen Fällen hier genauso gut aufgehoben wie Millionen anderer chronisch erkrankter Menschen, die seit mehr als 100 Jahren mit Hilfe der Kurortmedizin deutliche Linderung und Gesundung erfahren. Leider kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten einer Ambulanten Vorsorgeleistung für Long Covid-Patienten bisher häufig nicht auf.
Wieso bewilligen die Krankenkassen eine ,Badekur‘ bei Long Covid oft nicht?
Seit 2021 sind die Krankenkassen in Deutschland wieder dazu verpflichtet, bei einer chronischen Erkrankung in einem bestimmten Rahmen für die Kosten einer Ambulanten Vorsorgeleistung oder „Badekur“ aufzukommen: Die Patienten müssen Anreise, Unterkunft und zehn Prozent der Heilmittel selbst bezahlen. Die Kosten für die ärztliche Behandlung des Badearztes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vollständig. Für die Unterkunft erstatten sie bis zu 16 Euro am Tag. Bei Long Covid gibt es jedoch eine besondere Hürde: Es handelt sich um ein Syndrom, eine vielschichtige Erkrankung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen und rund 200 Symptomen. Damit die Krankenkassen eine entsprechende Verschreibung des Arztes bewilligen, wird eine konkrete Indikation benötigt. ,Long Covid‘ an sich ist zu allgemein; hilfreicher ist eine genauere Diagnose wie etwa ,Chronisches Lungenleiden nach Corona-Infektion‘ oder ,Chronische Erschöpfung nach Corona-Infektion‘.
Es braucht also eine konkrete Indikation?
Genau. Auf dieser Basis kann auch der Kurort oder das Heilbad für den geplanten Aufenthalt besser ausgewählt werden. Seebäder mit ihrem Reizklima eignen sich besonders für Menschen mit Lungenerkrankungen, weniger aber für Patienten mit Fatigue. Arbeiten Ärzte und Therapeuten unter Nutzung der unterschiedlichen ortsgebundenen Heilmittel und Therapieverfahren dann eng zusammen, könnten die Patienten deutliche Besserung erfahren. Auf der Website des Deutschen Heilbäderverbandes kann mit einer Indikation nach passenden Kurorten oder Heilbädern gesucht werden.2
Und wie könnte die Umsetzung praktisch aussehen?
Kämen die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Long Covid-Erkrankung für die Ambulante Vorsorgeleistung auf, könnten wir dies an die niedergelassenen Ärzte kommunizieren, die ihren betroffenen Patienten eine Ambulante Vorsorgeleistung verordnen. Einige Heilbäder und Kurorte haben sich bereits auf die Behandlung von Long Covid-Patienten spezialisiert, die in der Regel für alle Behandlungen und Gespräche mehr Zeit benötigen. Prof. Dr. med. Beer unterstützt diese Einschätzung aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Einsatz von Naturheilverfahren in der Kurortmedizin.
Immer mehr Behandlungen werden ambulant ausgeführt, die Nachfrage nach komplementärmedizinischen Anwendungen steigt kontinuierlich. Gesunde-Vielfalt-Beirat Prof. André-Michael Beer3 sieht auch hierzu bei den Kurorten und Heilbädern ein großes Potenzial, da sie schon über eine ausbaufähige Infrastruktur und Angebote für Integrative Medizin verfügen, unter anderem dank der ortsgebundenen Heilmittel und Kneippanwendungen. Seiner Ansicht nach sollten sich die Mitglieder des Deutschen Heilbäderverbandes intensiver untereinander austauschen, um noch besser auf die Veränderungen eingehen zu können. Teilen Sie seine Einschätzung?
Auf jeden Fall. Wir alle sollten in diesen Zeiten des Umbruchs im Gesundheitswesen im Gespräch bleiben. Wer hat welche Lösungen für welche Fragestellungen gefunden? Als Verband der Verbände tauschen wir uns regelmäßig engmaschig mit unseren Mitgliedern aus. Wir haben kompetente Arbeitskreise zu unterschiedlichen Themen. Alle unsere Heilbäder und Kurorte haben sich ja aufgrund ihrer ortsgebundenen Heilmittel und Heilverfahren auf bestimmte Indikationen spezialisiert. Was Long Covid anbelangt, stehen einige Kurorte noch am Anfang. Studien wie die von Dr. van Erckelens sind hilfreich bei der Spezialisierung, die auch bei diesem Patientenkreis gegeben ist.
Auf dem Deutschen Bädertag gab es auch den Vorschlag, jeder Bürger ab 50 Jahren sollte generell Anspruch auf eine Ambulante Vorsorgeleistung in einem Kurort oder Heilbad haben. Dies wurde als Investition in seine Gesundheit und seine Arbeitsleistung gesehen. Wäre das aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Wir wissen: Absolviert ein chronisch kranker Patient eine Ambulante Vorsorgeleistung zur Sekundär- oder Tertiärprävention, geht es ihm hinterher eine ganze Zeit lang deutlich besser, er braucht weniger Medikamente und geht seltener zum Arzt. Bei dem Vorschlag auf unserem Bädertag ging es um den generellen Anspruch eines jeden Versicherten ab dem 50. Lebensjahr auf eine präventive Ambulante Vorsorgeleistung, um seine Gesundheit und seine Arbeitskraft zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt, den wir ganz sicher weiterverfolgen werden.
Was wäre grundsätzlich Ihr Wunsch hinsichtlich der Ambulanten Vorsorgeleistung?
Arbeitnehmer, insbesondere chronisch kranke Mitarbeitende, müssen für eine verordnete Ambulante Vorsorgeleistung 15 Urlaubstage nehmen – bei einem Bildungsurlaub wird jedoch zumindest ein Teil der Tage anerkannt. Diese gesetzliche Regelung ist für mich nicht nachvollziehbar. Schließlich kommt es dem Arbeitgeber und der Gesellschaft letztendlich auch zugute, wenn Mitarbeiter etwas für ihre Gesundheit tun. Hierüber müssen wir mit den Verantwortlichen ins Gespräch kommen, um eine deutschlandweit einheitliche Regelung zu finden. Einige Arbeitgeber zeigen sich diesem Thema gegenüber schon sehr aufgeschlossen.
Wie sieht es denn generell mit der Auslastung in Kurorten und Heilbädern aus und lässt sich daraus auf das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung schließen?
Wir verzeichnen seit vielen Jahren eine kontinuierlich steigende Nachfrage. Allein in unseren hochprädikatisierten, in der Regel sehr kleinen Heilbädern und Kurorten beherbergen wir mehr als 28 Prozent aller Gästeübernachtungen in Deutschland. Das ist sehr viel, wenn man bedenkt, wie viele Geschäfts- und Städtereisende es in Großstädten und Urlauber in den Ferienregionen in Deutschland gibt. Allein daran dürfte erkennbar sein, dass Gesundheit einen immer größeren Stellenwert bei den Menschen einnimmt.
Auf Ihrer Website heißt es, der Deutsche Heilbäderverband steht dafür, das Bewusstsein für die eigene Gesundheit zu stärken und seinen Körper neu zu entdecken. Wie beliebt sind Kurorte und Heilbäder denn bei jenen, die selbst dafür zahlen müssen?
Bis 2019, also bis zur Pandemie, verzeichneten wir über Jahre hinweg eine kontinuierlich steigende Nachfrage in unseren Heilbädern und Kurorten. Das war bedingt durch sogenannte Selbstzahler, die präventiv oder regenerativ etwas für ihre Gesundheit tun wollten und es sich leisten konnten. Nachdem die Ambulante Vorsorgeleistung in § 23 Abs. 2 SGB V im Jahr 2021 von einer Ermessens- zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen geändert wurde, können endlich auch einkommensschwächere Bürger wieder etwas für ihre Gesundheit tun. Als systemrelevante Gesundheitskompetenzzentren mit hohen Qualitätsanforderungen sind die mehr als 350 hochprädikatisierten Heilbäder und Kurorte mit ihren integrativmedizinischen Angeboten bis heute ein bedeutender Teil der deutschen Gesundheitswirtschaft.
VITA Brigitte Goertz-Meissner
Quellen:
1 https://mecfs-research.org/press/press-releases/pm-costreport-long-covid-and-mecfs
2 https://deutscher-heilbaederverband.de/die-kur/ihr-kurort
3 Prof. Dr. med. André-Michael Beer habilitierte sich 2004 als erster Mediziner nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland an einer staatlichen Universität (Ruhr-Universität Bochum) auf dem Gebiet der Naturheilkunde und lehrte dort Naturheilverfahren und Physikalische Medizin. Bis zum Sommer 2024 leitete er für 27 Jahre als erster Direktor die Klinik für Naturheilkunde an der Klinik Blankenstein in Hattingen. Seine Arbeitsschwerpunkte waren die ambulante und stationäre Versorgung vor allem chronisch Erkrankter mit klassischen Naturheilverfahren. Seine zahlreichen Publikationen sind in namhaften Zeitschriften und als Bücher erschienen. Prof. Beer führt seit Jahren den Vorsitz im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im Deutschen Heilbäderverband.